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Externer Meldekanal
gemäß dem Kärntner Hinweisgeberschutzgesetz (K-HSchG)
Dies ist das digitale Hinweisgebersystem der externen Meldestelle, welche beim Amt der Kärntner Landesregierung eingerichtet ist.
- Sie verfügen über Informationen zu Verstößen gegen ausgewählte Bereiche des Unionsrechts, welche in die Gesetzgebungskompetenz des Landes Kärnten fallen?
- Sie haben diese Informationen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt?
- Sie sind
- Dienst- oder Arbeitnehmer:in,
- überlassene Arbeitnehmer:in,
- ehemalige:r Dienst- oder Arbeitnehmer:in,
- bezahlte:r oder unbezahlte:r Praktikant:in, Lehrling und sonst Auszubildende:r,
- Selbständige:r,
- Anteilseigner:in oder gehören dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens an,
- Arbeitnehmer:in, der/die unter Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeitet,
oder
- Bewerber:in um eine Stelle und haben während des Einstellungsverfahrens oder anderer vorvertraglicher Verhandlungen Informationen über Verstöße erlangt,
dann können Sie über dieses externe Hinweisgebersystem Ihre Meldung dazu abgeben.
- Sofern in Ihrem Betrieb entsprechende interne Meldekanäle eingerichtet sind, sollten Sie Ihre Meldung vorrangig zuerst über diese abgeben. Sie können jedoch auch direkt das vorliegende Hinweisgebersystem zur Erstattung Ihrer Meldung nutzen.
- Sie können keine anonymen Meldungen abgeben.
- Nach Ihrer Meldung wird ein geschütztes Postfach für Sie eingerichtet, über das wir mit Ihnen kommunizieren können.
- Dabei handelt es sich um einen verschlüsselten elektronischen Meldekanal, der höchste Sicherheit für Ihre Identität und Angaben bietet.
- Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
- Das Einlangen Ihrer Meldung wird Ihnen unverzüglich über das eigens für Sie eingerichtete geschützte Postfach bestätigt.
- Spätestens drei Monate nach dem Einlangen Ihrer Meldung wird Ihnen über das geschützte Postfach eine Rückmeldung zum Ergebnis der Prüfung sowie den ergriffenen Folgemaßnahmen gegeben oder mitgeteilt, aus welchen Gründen Ihre Meldung nicht weiterverfolgt wurde. In begründeten Fällen kann die Rückmeldung erst binnen sechs Monaten erfolgen.
Allgemeine Beschwerden und Anliegen, anonyme Hinweise und Meldungen, welche nicht in den Anwendungsbereich des Kärntner Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, werden von der externen Meldestelle nicht bearbeitet.
Sie werden darauf hingewiesen, dass wissentlich falsche, böswillige oder missbräuchliche Meldungen Schadenersatzansprüche begründen können und gegebenenfalls gerichtlich oder als Verwaltungsübertretungen verfolgt werden!
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
- Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
- Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
- Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.